Gut zum Druck (GzD)

Bei uns erhalten Sie für jeden Druck-Auftrag ein sogenanntes Gut zum Druck zur Kontrolle und Freigabe. Nach der internen Bearbeitung von Text, Layout und Grafiken in der Druckvorstufe senden wir Ihnen einen Kontrollausdruck, bevor der endgültige Druck in der geplanten Auflage erfolgt.

 

Manchmal passiert es, dass Fehler darauf nicht entdeckt werden und der Auftrag trotzdem freigegeben wird. Das führt immer wieder zu Diskussionen. Der rechtliche Hintergrund dazu ist klar. Eine Freigabe bedeutet, dass Sie als Kunde das Motiv kontrolliert und für „Gut zum Druck“ befunden haben. Aufwände aus Fehlern, die erst später entdeckt werden, gehen so zu Lasten desjenigen, der die Druckfreigabe erteilt hat. Es ist also wichtig, dass jedes Gut zum Druck oder GzD, wie es häufig abgekürzt wird, bei jedem Auftrag mit der nötigen Sorgfalt und Akribie kontrolliert und Fehler sowie gewünschte Korrekturen möglichst rasch an uns kommuniziert werden.